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Zwei Hinweisschilder machen auf die Gemeinde Dorsten aufmerksam

 

Dorsten. Ab sofort machen Hinweisschilder auf die Neuapostolische Kirche in Dorsten an zwei Stellen im Stadtgebiet Dorsten aufmerksam.

Eine Gesetzesänderung macht es möglich, dass auch die Neuapostolische Kirche Schilder am Ortseingang, mit dem Hinweis auf Gottesdienstzeiten, veröffentlichen darf. Die Verwaltung der Neuapostolischen Kirche K.d.ö.R. in Dortmund hat dafür ein Sonderbudget eingerichtet.

Im Mai 2013 stellte der Vorsteher der Gemeinde Dorsten, Hirte Michael Nehrke, eine erste Anfrage an die Stadtverwaltung Dorsten. Die sehr hilfsbereiten Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung gaben die entsprechenden Hinweise, welche Stellen für die Beantragung und Genehmigung zur Aufstellung von Hinweisschildern beteiligt werden müssten. So musste die Aufstellung bzw. Anbringung der Hinweisschilder beim Landesbetrieb Straßenbau NRW und dem Tiefbauamt der Stadt Dorsten beantragt werden. Ein Aufstellungsort befindet sich auf einem Grundstück des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Dazu musste ein Nutzungsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Neuapostolischen Kirche Dorsten geschlossen werden. Der Vertrag wurde im Juli 2013 unterzeichnet.

Daraufhin mussten nur noch die genauen Aufstellungsorte mit der Straßenmeisterei und dem Tiefbauamt abgestimmt werden, was am 15.08.2013 erfolgte. Der Baubeauftragte für den Kirchenbezirk Dinslaken, Volker Hülsemann, ließ die Hinweisschilder anfertigen.

Im Februar 2014 konnten nun am Ortseingang Dorsten-Holsterhausen und an der Halterner Straße (vor der Kreuzung am sogenannten Gemeindedreieck) die beiden Hinweisschilder montiert werden.

An dieser Stelle sei für die gute Zusammenarbeit und zügige Bearbeitung der Anträge den Mitarbeitern/innen der Stadtverwaltung Dorsten und des Landesbetriebes Straßenbau NRW sowie dem Baubeauftragten des Kirchenbezirkes Dinslaken herzlich gedankt.
 

18. Februar 2014

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