Seit Juni 2020 finden wieder Präsenzgottesdienste statt. Angesichts der bestehenden Vorgaben durch die Behörden sind dabei Regeln zu beachten, die in einer Richtlinie zusammengefasst sind.
Diese Richtlinie steht auf der Internetseite der Gebietskirche Westdeutschland zur Verfügung.
Aufgrund der bestehenden Vorgaben ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze begrenzt.
Die Teilnahme am Gottesdienst ist daher nur nach Anmeldung beim zuständigen Gemeindevorsteher möglich.
Ein unabgestimmter Gottesdienstbesuch in anderen neuapostolischen Gemeinden sollte unterbleiben. Das ist in der Richtlinie der Kirchenleitung zum Corona-Infektionsschutz festgelegt. Dies betrifft nicht nur die Nachbargemeinden im eigenen Bereich, sondern auch typische Urlaubsgemeinden an der Nord- und Ostsee sowie im Süden.
Hier könnt ihr den Wortlaut des Videos nachlesen.
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© Bezirk Dinslaken