Am 09.06.2013 hielt Bezirksältester Jürgen Follmann einen Gottesdienst in der Gemeinde Rees. In diesem Gottesdienst wurde Hans Hesse in die Gemeinde aufgenommen.
Der Bezirksälteste legte dem Gottesdienst das Bibelwort aus dem Johannesevangelium, Kapitel 8, Vers 12 zu Grunde:
“ Da redete Jesus abermals zu ihnen und sprach: Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben.“
Das Licht Christi in unseren Herzen
Er führte in seiner Predigt aus, daß die Gläubigen durch die Wiedergeburt aus Wasser und Geist in die Nähe Gottes und dadurch ins Licht des Evangeliums geführt würden. In deren Herzen solle das Licht des Friedens, der Freude, der Gnade und der Liebe leuchten. Dies alles sollten die Gläubigen jedoch nicht nur für sich behalten, sondern Licht und Wärme auch in ihre Umgebung tragen.
Aufnahme in die Gemeinde
Im Anschluss an die Predigt, das gemeinsame "Unser Vater" und die Sündenvergebung nahm Bezirksältester Follmann Herrn Hesse in die Gemeinde Rees auf.
Der Bezirksälteste erklärte in seiner Ansprache hierzu, dass man nach der Aufnahme* in die Gemeinde offiziell berechtigt sei, am Heiligen Abendmahl teilzunehmen. Die Aufnahme wäre zudem ein großer Schritt zur Spendung des Sakraments der Heiligen Versiegelung durch einen Apostel.
Er wies darauf hin, dass man sich bei der Aufnahme einer Selbstprüfung unterziehen solle:
- Glaube ich an den dreieinigen Gott?
- Glaube ich an die Apostel und dass sie von Jesus Christus gesandt sind?
- Bin ich bereit, an das Evangelium zu glauben?
- Erkenne ich Jesus Christus als den Weg zu Gott und bekenne das auch?
Nachdem Herr Hesse diese Fragen mit einem „Ja“ beantwortet hatte, wurde er aufgenommen und herzlich willkommen geheißen. Anschließend folgte die Feier des Heiligen Abendmahles und danach beendete der Bezirksälteste den Gottesdienst mit Gebet und Schlusssegen.
* "Die Handlung der Aufnahme von Gästen in die Gemeinde, die in einer anderen Kirche die Heilige Wassertaufe formgerecht empfangen haben, ist als Segenshandlung zu verstehen. In Ihr bekennen sich die Aufzunehmenden zum neuapostolischen Glauben und es wird ihnen der Zugang zum Heiligen Abendmahl auf Dauer eröffnet."
("Katechismus der Neuapostolischen Kirche", Kapitel 12.1.11)
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