Westdeutschland, 08.05.2022. Angesichts der aktuellen Entwicklung hat der Landesvorstand der Neuapostolischen Kirche entschieden, die Warnstufe auf Grün zu senken. Damit sind fast alle Schutzmaßnahmen aufgehoben.
Die pandemische Situation in Deutschland entspannt sich immer weiter. Im Alltag gibt es praktisch kaum noch Auflagen. Der individuelle Infektionsschutz wird seitens der Behörden weitgehend in die Eigenverantwortung des Einzelnen gestellt.
Die Neuapostolische Kirche Westdeutschland wechselt daher zum 9. Mai 2022 auf die Warnstufe Grün. Damit entfallen alle Schutzmaßnahmen – es bleiben noch Regeln zur Lüftung und zur Handhygiene.
Richtlinie überarbeitet: Zwei Warnstufen
Gleichzeitig wurde auch eine überarbeite kirchliche Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz beschlossen. Sie orientiert sich nun an den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die seit dem 3. April in Deutschland gelten, und sieht nur noch zwei Warnstufen vor: Grün (minimale Schutzmaßnahmen) und Gelb („Hotspot-Regelungen“).
Die Maßnahmen der Stufe Gelb entsprechen etwa dem Schutzniveau, das seit Anfang April galt, umfasst also beispielsweise die Maskenpflicht beim Gemeindegesang. Die Stufe Gelb gilt nur dann, wenn ein Bundesland oder eine Region von den Landesparlamenten zum „Hotspot“ erklärt wird.
Der Infektionsschutz wird mit den neuen Maßnahmen jetzt noch stärker in die Verantwortung jedes Einzelnen gelegt – wie es in anderen Bereichen des täglichen Lebens seit Anfang April praktiziert wird. Zusätzliche Maßnahmen (also ergänzend zu den kirchlichen Vorgaben) liegen ab sofort allein in der Verantwortung eines jeden einzelnen Gottesdienstbesuchers. Zusätzliche Maßnahmen können nicht vor Ort angeordnet werden.
FFP2-Maske bietet hohen Eigenschutz
In einem Rundschreiben an die Gemeinden in Westdeutschland stellt Bezirksapostel Rainer Storck klar: „Wer sich zu der vulnerablen Bevölkerungsgruppe zählt oder unsicher fühlt, kann natürlich auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen.“ Das durchgängige Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, biete einen hohen Eigenschutz vor einer Infektion.
„Ich bin mir bewusst, dass die Bewertung der Maßnahmen zum Corona-Infektionsschutz je nach individuellem Gesundheitszustand und Gefährdungsempfinden unterschiedlich ausfällt und teilweise auch emotional aufgeladen ist“, schreibt Bezirksapostel Storck den Amtsträgern in einem erläuternden Rundschreiben. Es wäre jedoch angesichts der aktuellen Entwicklung schwer vermittelbar, wenn die Kirche sich von den Vorgaben der Behörden abkoppelt und weiter allen Gottesdienstbesuchern zusätzliche Schutzmaßnahmen auferlegt.
Änderung bei Handhygiene
Eine Änderung gibt es bei der Handhygiene: In Abstimmung mit den anderen Gebietskirchen hat die Kirchenleitung entschieden, diese vorerst beizubehalten – auch wenn von der in neuapostolischen Gottesdiensten praktizierten Abendmahlsfeier praktisch kein Corona-Infektionsrisiko ausgeht.
Die Handhygiene durch den Dienstleiter und die vorgesehenen Abendmahlsausteiler wird bis auf Weiteres unauffällig und dezent nach der Aussonderung der Hostien mittels Desinfektionsmittel im Altarbereich vorgenommen.
Zurück zur Normalität
„Mit den neuen Regelungen orientieren wir uns wie bisher an den Vorgaben der Behörden und legen alles Weitere in die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen“, schreibt Bezirksapostel Storck abschließend. „Ich bin sicher, dass ihr für dieses Vorgehen Verständnis habt und weiß auch, dass sich viele über die Rückkehr zur weitestgehenden Normalität freuen.“
© Bezirk Dinslaken
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